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Seriösität - Leider
unterliegt der Detektiv-Beruf kaum
nennenswerten Regeln. Um schwarzen Schafen
entgegenzuwirken, versuchten die in den
Berufsverbänden organisierten, seriösen Detekteien,
eine staatliche Regelung für die Ausbildung im Detektiv-
Beruf zu erreichen. Da von staatlicher Seite offenbar
kein Interesse bestand, haben die beiden deutschen
Berufsverbände (BDD und BID) zusammen mit dem
Schweizer Verband (FSPD) die ´Zentralstelle für die
Ausbildung im Detektivgewerbe´ (ZAD) ins Leben
gerufen.
Die Absolventen dieser 2-jährigen Ausbildungs-Massnahme verfügen
nicht nur über ein gutes Fach-
wissen, sondern kennen auch die gesetzlichen Grundlagen ihrer Arbeit genau.
Darüber hinaus
vermittelt die ZAD die von den Verbänden verfasste
Berufsordnung, welche eine gewisse Qualität
garantieren und den Kunden schützen soll.
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Die Ausbildung der ZAD ist
eine von der ZFU
(Zentralstelle für Fernunterricht) genehmigte Fort-
bildungsmassnahme (Reg.-Nr. 633 361 und 645 094) und
wird mittlerweile sogar im Berufs-Informationszentrum der Bundesanstalt
für Arbeit unter der Ordner-Nummer 0684
als Weiterbildung geführt.
Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten - Die Kosten für
die Beauftragung einer Detektei können unter bestimmten
Umständen ´notwendige Kosten der Rechtsverfolgung
oder Rechtsverteidigung´ im Sinne von §91|1 ZPO
darstellen. Ist dies gegeben, so können entstandene
Kosten von der Gegenpartei eingefordert werden. Bei
Fragen hierzu empfiehlt sich die Konsultation eines
Anwalts.
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