Wissenswertes

Seriösität - Leider unterliegt der Detektiv-Beruf kaum
nennenswerten Regeln. Um schwarzen Schafen
entgegenzuwirken, versuchten die in den
Berufsverbänden organisierten, seriösen Detekteien,
eine staatliche Regelung für die Ausbildung im Detektiv-
Beruf zu erreichen. Da von staatlicher Seite offenbar
kein Interesse bestand, haben die beiden deutschen
Berufsverbände (BDD und BID) zusammen mit dem
Schweizer Verband (FSPD) die ´Zentralstelle für die
Ausbildung im Detektivgewerbe´ (ZAD) ins Leben
gerufen.

Die Absolventen dieser 2-jährigen Ausbildungs-Massnahme verfügen nicht nur über ein gutes Fach-
wissen, sondern kennen auch die gesetzlichen Grundlagen ihrer Arbeit genau. Darüber hinaus
vermittelt die ZAD die von den Verbänden verfasste
Berufsordnung, welche eine gewisse Qualität
garantieren und den Kunden schützen soll.

Die Ausbildung der ZAD ist eine von der ZFU
(Zentralstelle für Fernunterricht) genehmigte Fort-
bildungsmassnahme (Reg.-Nr. 633 361 und 645 094) und
wird mittlerweile sogar im Berufs-Informationszentrum der Bundesanstalt für Arbeit unter der Ordner-Nummer 0684
als Weiterbildung geführt.

Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten - Die Kosten für
die Beauftragung einer Detektei können unter bestimmten
Umständen ´notwendige Kosten der Rechtsverfolgung
oder Rechtsverteidigung´ im Sinne von §91|1 ZPO
darstellen. Ist dies gegeben, so können entstandene
Kosten von der Gegenpartei eingefordert werden. Bei
Fragen hierzu empfiehlt sich die Konsultation eines
Anwalts.



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